Bestatterin fordert Aufarbeitung
Liebe Kollegen, Ärzte, Pflegemitarbeiter, Rettungssanitäter und alle anderen Menschen die ebenfalls im Gesundheitswesen beschäftigt sind.
Unsere Aufgabe, in der Bestattungsbranche ist es auch, den Toten eine Stimme zu geben. In erster Linie natürlich Angehörige zu begleiten und zwar bestmöglich. Dabei komme ich aber nicht umhin zu reflektieren, mit welchen Herausforderungen man es die letzten zwei Jahre zu tun hatte. Zuerst einmal wurden wir als Bestatter, beim 1. und 2. Lockdown, als nicht systemrelevant eingestuft. Einige können sich sicher noch an diese, mitunter auch turbulente Zeit erinnern. Als Bestatter wurden wir einfach vergessen. Dies war zumindest die Aussage meines Telefonats mit dem Staatsministerium. Mitarbeiter mussten darum kämpfen, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben, um ihren Beruf ausüben zu können. Das das Homeoffice in der Bestattungsbranche für uns eher nicht durchführbar ist, brauche ich nicht weiter zu erklären. Diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, war mir eine Herzensangelegenheit und so wandte ich mich, in meiner Verzweiflung, an das Radio. Mit Erfolg, denn man korrigierte die Entscheidung kurze Zeit später und stufte uns dann doch als systemrelevant ein. Dennoch vergaß man uns beim 2. Lockdown erneut. Nun kann man solche Fehlentscheidungen sicher schnell wieder vergessen und muss dabei auch nicht nachtragend sein. Aber im Umgang mit den Angehörigen, möchte ich doch einige Ereignisse anmerken, die aufgearbeitet werden müssen und nicht unter den Tisch gekehrt werden dürfen. Hierbei geht es mir in allererster Linie um die Hinterbliebenen.
Denn dieser Einschnitt, der durch zahlreiche Verordnungen und Verbote zu viel Leid beitrug, betraf uns alle. Wir alle wissen, was nicht verarbeitete Trauer oder aktive Trauerarbeit, die nicht geleistet wird, anrichten kann. So möchte ich gernden Anfang machen und zumindest den Stein der Aufarbeitung für unsere Branche ins Rollen bringen. Neulich hielt ich eine Rede über eine 96 - Jährige Frau, die aufgrund der Besuchs- und Kontaktverbote sowie wochenlange Quarantäne, stark abgebaut hatte. (Dies schrieb die Familie in ihren Stichpunkten auf, die mir als Vorbereitung für die Trauerrede dienten). Diese Situation führte dazu, dass sich ihr Gesundheitszustand innerhalb kürzester Zeit verschlechterte. Ein Schicksalsschlag von vielen, wie wir heute wissen.
Umgehend erinnerte ich mich an die Abholungen aus den Pflegeeinrichtungen. Abgesehen von dem Prozedere der Testungen im Eingangsbereich, welche mitunter 3 mal nachts vorkamen, nämlich bei jedem Einsatz erneut sowie die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Ansteckung, wie z.B. das Tragen eines Seuchenschutzanzuges. Nicht dass es ohnehin schon bedrückend ist, wenn man mit dem Sarg durch die Flure der Einrichtungen läuft. Man versetze sich stets in die Lage der Bewohner, die genau wissen, dass auch ihr Aufenthalt einmal genauso zu Ende geht.
Es durften sich Angehörige nicht einmal mehr verabschieden, auch nicht beim Sterbeprozess als Begleitung dabei sein, obwohl dies lt. Coronaschutzverordnung aber gestattet war. Die Trauergespräche waren geprägt von einer Art Ohnmacht und auch Wut darüber, dass diese Entscheidungen der Einrichtungen z.T. auch eigenmächtig getroffen worden sind. Die daraus entstandene Verzweiflung der Angehörigen, explodierten förmlich und stellten uns vor schwere Herausforderungen. Zum einen war da das Infektionsschutzgesetz, was eingehalten werden musste, mit dem wir es ja immer schon zu tun haben. Zum anderen waren da die Verordnungen, die sich innerhalb kürzester Zeit, mitunter sogar täglich änderten und neu angepasst werden mussten. Vergisst man bei Nichteinhaltung die Strafen, die Androhung der Bußgelder und anderer Verstöße, so blieb die Angst, die sich täglich ins unermessliche steigerte. Auch Suizid war zu dieser Zeit ein Thema, worüber aber eher spärlich berichtet wurde.
Die Abschiedsnahme am offenen Sarg war zu mindestens eine Möglichkeit, ein wenig Trauerkultur zu erfahren. Zum Glück gab es eine schnelle Entscheidung unseres Gesundheitsamtes, dass das Aufbahren am offenen Sarg auch bei C - Verstorbenen erlaubt sei. Denn auch hier kam im Gespräch mit den Angehörigen heraus, dass ihnen mitgeteilt wurde, es sei grundsätzlich verboten.
Doch es war nicht nur der Kontakt der Heimbewohner zu ihren Angehörigen, sondern auch der Kontakt und das gemeinsame Miteinander innerhalb der Pflegeeinrichtung. Hinter verschlossenen Türen hörte ich ein klägliches wimmern und klopfen, ein rufen nach der Schwester, dem einzigen menschlichen Kontakt zu dieser Zeit. Das gemeinsame Einnehmen von Speisen wurde untersagt. Aktivitäten die für Abwechslung sorgten sowie das Fernschauen im Aufenthaltsbereich, all das war nun verboten sowie auch die Besuche der Familie. Das Essen bekamen die Bewohner auf ihr Zimmer gebracht. Es war ein wenig gespenstisch, um ehrlich zu sein. Ein Angehöriger berichtete mir, dass seine an Demenz erkrankte Mutter, am Telefon oft weinte. Warum denn ihr Sohn sie nicht mehr besuchen kommt und ob er sie denn nicht mehr gern hat, wollte sie wissen. Mehrmals versuchte er ihr am Telefon zu erklären, dass es wegen der Pandemie nicht gestattet ist, den Besuch an den Wochenenden durchzuführen. Sie fragte ihn immer wieder, wann er denn käme und verstand es einfach nicht. Die Mutter unseres Angehörigen stellte in ihrer Verzweiflung die Nahrungsaufnahme ein und war nach 8 Wochen soweit, auf die andere Seite des Weges zu gehen, weil ihr die Kraft zum Leben fehlte. Als sie gestorben war, durfte er sie besuchen.
In den Kliniken sah es ähnlich aus. Bei einer Abholung, stand mein Kollege vor der Tür des Zimmers, in dem sein Vater gerade Patient war. Er sollte ihm bei der Gelegenheit einen Beutel frische Sachen mitbringen. Er bat die Schwester nur um 5 Minuten, so das beide sich mal von der Tür aus hätten sehen können. Die Antwort lautete nein. Vor der verschlossenen Tür, welche ihn nur wenige Augenblicke von seinem Vater trennte. Mit dem Wissen, dass der Vater schon seit Monaten in diesem Zimmer lag, mit schwindendem Lebenswillen und nach erfolgloser Hüftoperation, wurde ihm der Besuch verwehrt. Nach 4 Monaten, am Geburtstag des Vaters meines Kollegen, durften sie ihn zum ersten mal wieder sehen. Innerhalb kürzester Zeit erholte er sich, fand zu alter Kraft, den Umständen entsprechend zurück und wurde so genesen, dass er bald darauf schon entlassen werden konnte. Er sagte selbst, als er dann zu Hause war: ,,Noch ein paar Tage länger und ich hätte aufgegeben‘‘. Ewig könnte ich so weiter machen und will dabei nur verdeutlichen, was vielen Menschen durch die Maßnahmen angetan wurde und was für eine Belastung wir auch heute noch aufzufangen haben.
Hinzu kommt, dass Trauerfeiern monatelang nur draußen und unter freiem Himmel stattfinden durften, das Pfarrer nicht mehr zu Hausbesuchen gingen, auch beim Vorgespräch für die Rede, musste das Telefon eben ausreichen. Die Konsequenzen folgten prompt. Hier zumindest deutlicher, durch einen erheblichen Kirchenaustritt in den letzten zwei Jahren. Kirchen blieben lange Zeit geschlossen. Eine würdevolle Beerdigung unter diesen Voraussetzungen, war wirklich eine Mammutaufgabe. Draußen vor der verschlossenen Trauerhalle, bei Schneetreiben, Nässe und Kälte eine Rede zu halten, für mich als Rednerin war das wirklich grausam.
Es blieb die Musik vom Band, auch die Rede vorab aufzunehmen und als Hörbuch abzuspielen, war die einzige Möglichkeit trotzdem einen passablen Rahmen zu schaffen. Aber im Vergleich zu einem Trompeter oder der Bläsergruppe, die ebenfalls untersagt waren sowie der anschließende Trauerkaffee, welcher ausfiel, war es, gerade im ländlichen Raum, einfach unpersönlich. Gestattet waren 10 Angehörige bei einer Trauerfeier, die unter anderen Umständen weit mehr als Hunderte von Anteilnehmern zählte, denn so beliebt und bekannt war der Verstorbene. Es blieb eine einsame Witwe zurück, die sonst durch diese schwere Zeit mit einem stillen Händedruck, einer einfühlsamen Umarmung, häuslichen Besuchen und der Anteilnahme, in Form von persönlicher Begleitung und dem Teilnehmen am letzten Geleit, getragen wurde.
Nie werde ich die 2 oder 3 G-Regelungen vergessen können, wo man vor der Beisetzung, ausgehend der Schutzverordnung, von der trauernden Tochter (23) verlangt, unmittelbar vor der Trauerfeier in ein Testzentrum zu gehen, so das sie überhaupt an der Bestattung teilnehmen durfte. In unserer Coronaschutz-Verordnung stand geschrieben, dass das Einhalten der Kontaktrückverfolgung ausschließlich Aufgabe des veranstaltenden Angehörigen ist. Dies bedeutete, zuerst ein Testzentrum aufzusuchen, betend und flehend auf ein negatives Ergebnis zu warten. Die Teilnehmer vor dem Betreten der Halle/Kirche nach Name und Adresse zu fragen, diese zu bitten sich einzutragen und zu fragen ob sie eine der 3 G ́s sind. Das Kontrollieren der Kontaktrückverfolgung, das Eintragen in die Liste, getarnt als Kondolenzmappe, wurde in Abgabe der Verantwortung natürlich zum großen Teil auf den Bestatter abgewälzt. Das Blicken in Gesichter, die verborgen blieben hinter einer Maske, dabei Ausschau zu halten, ob denn die Rede auch ankommt, was man sich sonst allein schon durch Mimik und Gestik erlesen konnte. Dabei ist es doch mehr als unhygienisch, dass man diese Maske, die von Tränen durchnässt war, auch am Nachmittag noch im Supermarkt zum Einkauf trug.
Einige Blumengeschäfte haben diese Zeit nicht überlebt, sie zählten eben nicht zu den Lebensmitteln des täglichen Bedarfs. Auch Gaststätten sind heute so ruiniert dass ihnen die Schließung bevor steht. All das sind Dinge, die sich in Zukunft auch auf unsere Trauerkultur auswirken werden, denn nicht alles kann man digital bewerkstelligen. Hinzu kommt die Inflation, die spürbar nun auch Schritt für Schritt uns Bestatter betrifft. Lieferanten mit neuen Preislisten innerhalb weniger Wochen. Todesanzeigen und Trauerdrucksachen ebenfalls nach oben korrigiert. Trauerhallengebühren, Friedhofsgebühren werden teurer und auch die Krematorien haben angezogen. Die Erklärung in fast allen Schreiben lautet derzeit, aufgrund der Energiekrise sind wir gezwungen... Die nächste Krise also und noch nicht einmal von der Ersten hat man sich wirklich erholt. Schon jetzt gibt es Angehörige, die ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können, nach Ratenzahlung fragen oder sogar nach einer Teilkündigung des Vorsorgevertrages bitten. Einen Vertrag, den sie eigentlich für sich selbst abgeschlossen haben, die Summe nun aber gebraucht wird, um die Mutter
würdevoll bestatten zu lassen. Pflegeheimplätze sind so teuer wie nie, für eine Bestattungsvorsorge ist kein Geld mehr vorhanden, das Schonvermögen bereits aufgebraucht, um die Miete zu bezahlen.
Dieser Artikel entstand aus der Tiefe meines Herzens und sollte ohne Wertung nur dazu beitragen, dass vor jeder würdevollen Bestattung, erst einmal ein würdevolles Leben steht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Jana geprüfte Bestatterin und Trauerrednerin